Liebe Mitglieder,

wir hoffen es geht euch und Euren Lieben gut.
Die stabile 7-Tages-Inzidenz unter 50 bzw. 100 hat zu weiteren massiven Öffnungsschritten geführt.

Anbei sind die ab morgen gültigen Corona-Regeln zum Nachlesen für euch.
Das gesamte Schutz- und Hygienekonzept der Musikinitiative Herzogenaurach e.V. gibt es hier zum Nachlesen.
Wir möchten noch einmal eindringlich darauf hinweisen, die Schutz- und Hygienemaßnahmen in unseren Vereinsräumlichkeiten einzuhalten.

WICHTIG: Bitte tragt euch beim Betreten der Musicbase in die dafür vorgesehenen Kontaktlisten oder über das QR-Code System ein, um im Fall einer notwendigen Rückverfolgung eventuelle Kontaktpersonen nachvollziehen zu können!


Wenn alles glatt geht, können demnächst auch wieder Veranstaltungen stattfinden.

Ausschlaggebend für die Einhaltung der maximal zulässigen Personenzahl je Proberaum ist:

– 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

– Corona-Pandemie: Hygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater

– Fallzahlen, Inzidenzwert & Maßnahmen in ERH

– Regelungen nach Inzidenz

• Bei musikalischen oder kulturellen Proben von Laien- und Amateurensembles richtet sich die Höchstzahl der Teilnehmer nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes, bei dem der nach dem Rahmenkonzept der Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege vorgegebene Mindestabstand zuverlässig eingehalten werden kann.

• Zu jeder Zeit ist der Mindestabstand von 1,5 m bzw. 2,0m zwischen Personen im Freien und in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie bei Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten auf Fluren, Gängen, Treppen, Garderoben- und Sanitärbereiche einzuhalten.

• Ein MNS (FFP2 Maske) ist von allen Musikerinnen und Musikern mit Ausnahme der Blasmusiker jederzeit zu tragen.

7-Tages-Inzidenz unter 50:

– bis zu 10 Personen/10 Hausstände ohne Test im Proberaum erlaubt

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 – 100:

– bis zu 3 Hausstände von max. 10 Personen nur mit Negativtest im Proberaum erlaubt

Testnachweis:

• Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen.

• Negativgetestete, vollständig Geimpfte bzw. genesene Personen haben bei der Nutzung des Proberaums einen Impfnachweis bzw. einen Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) mitzuführen.

• Es gelten keine sog. „Selbsttests“. Die Testung muss mittels PCR-Tests oder AntigenSchnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) von medizinischen Fachkräften durchgeführt worden sein.

• Die Nachweise sind auf Verlangen den verantwortlichen Vorständen oder den zuständigen Behörden vorzulegen.