• Ausschlaggebend für die Kontaktbeschränkungen ist der aktuelle Inzidenzwert des Landkreises ERH:
    • Inzidenz zwischen 35 – 100: bis zu 2 Personen ohne Test im Proberaum erlaubt, bei weiteren Personen gilt das Hygienekonzept für Proben im Bereich der Laienmusik (siehe unten)
    • Inzidenz unter 35: bis zu 3 Personen ohne Test im Proberaum erlaubt, bei weiteren Personen gilt das Hygienekonzept für Proben im Bereich der Laienmusik (siehe unten)
  • Vollständig Geimpfte & genesene Personen nach sind von den o.g. Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Hygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik
(Teststrategie):

  • Für die Proben gilt generell eine Personenbegrenzung von max. 10 Personen.
  • Ab einer Personenzahl von über 2 Personen (bei einer Inzidenz zwischen 35 – 100) oder über 3 Personen (bei einer Inzidenz unter 35) sind nur Negativgetestete, vollständig Geimpfte bzw. genesene Personen zugelassen.
  • Es gelten keine sog. „Selbsttests“. Die Testung muss mittels PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) von medizinischen Fachkräften durchgeführt worden sein.
  • Negativgetestete, vollständig Geimpfte bzw. genesene Personen haben bei der Nutzung des Proberaums einen Impfnachweis bzw. einen Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) mitzuführen.
  • Die Nachweise sind auf Verlangen den verantwortlichen Vorständen oder den zuständigen Behörden vorzulegen.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Fall eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Mitgliedern zu ermöglichen, ist der Zutritt über die Anwesenheitslisten oder das QR-Code Registrierungssystem immer und ausnahmslos zu dokumentieren.