Die Corona Krise hat uns alle weiterhin im Griff und nach wie vor plagen uns die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Pandemie in allen Bereichen.

Wir als Vereinsvorstand sind in der schwierigen Lage, die immer wieder neuen Verordnungen und teilweise komplizierten Regelungen des Gesetzgebers auf unser Vereinsleben anzuwenden und unter Maßgabe der vorhandenen Richtlinien den Betrieb des Vereinsgebäudes verantwortungsvoll zu gestalten. In den letzten Monaten musste deshalb auf die Nutzung der Proberäume lange Zeit verzichtet werden und das Betreten der Räumlichkeiten in der Musicbase war nur Einzelpersonen gestattet. Leider sind wir als Verein auch weiterhin in der Verantwortung in der kommenden Zeit auf die hohen Infektionszahlen zu reagieren und den Zugang zu den Proberäumen bis auf Weiteres zu begrenzen. Nach den neuesten Gesetzesvorlagen und Verordnungen bitten wir Euch, die folgenden Einschränkungen zu beachten:

Ab dem 8. März 2021 sind in jedem Proberaum maximal 2 Personen zugelassen. Öffentliche Veranstaltungen sind bis auf Weiteres nicht geplant.

Innerhalb des gesamten Gebäudes besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNS).

Es gilt für das Proben in unseren Vereinsräumen weiterhin unser ausführliches Hygienekonzept

Grundlage für die Regelungen ist die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)vom 5. März 2021.