Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch zur Mitgliederversammlung 2022 ein.

Sie findet am Donnerstag, den 23.06.2022 ab 19.00Uhr, Auf der Nutzung 4 in 91074 Herzogenaurach statt.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstandes 2021 und Ausblick 2022
  3. Bericht Kassier – Vorlage des Jahresberichtes 2021
  4. Bericht der Kassenprüfer 2021
  5. Entlastung des Gesamtvorstandes
  6. Beschlussfassung über die Satzungsänderung der §7 Nr. 1 – 4 / §8 Nr. 4 / §14
  7. Neuwahlen des Gesamtvorstandes
  8. Neuwahlen der Kassenprüfer
  9. Bestätigung der Beiratsvorschläge
  10. Anträge – Verschiedenes

Anträge – Verschiedenes zu Punkt 10 der Tagesordnung sind bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn ¼ der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen 3 Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. Zwischen erster und zweiter Versammlung ist eine Frist von mindestens 2 Wochen einzuhalten.

Für die Satzungsänderung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine gemäß Satzung §7 Nr.2, Sätze 2 und 3 einberufene Mitgliederversammlung mit einer zwei Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die zweite Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Der Entwurf der Satzungsänderung ist ab sofort unter https://mih-online.de/satzungsaenderung2022 sowie in den Aushängen in der Musichbase einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstandschaft der Musik-Initiative Herzogenaurach