Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir euch zur Mitgliederversammlung 2022 ein.
Sie findet am Donnerstag, den 23.06.2022 ab 19.00Uhr, Auf der Nutzung 4 in 91074 Herzogenaurach statt.
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstandes 2021 und Ausblick 2022
- Bericht Kassier – Vorlage des Jahresberichtes 2021
- Bericht der Kassenprüfer 2021
- Entlastung des Gesamtvorstandes
- Beschlussfassung über die Satzungsänderung der §7 Nr. 1 – 4 / §8 Nr. 4 / §14
- Neuwahlen des Gesamtvorstandes
- Neuwahlen der Kassenprüfer
- Bestätigung der Beiratsvorschläge
- Anträge – Verschiedenes
Anträge – Verschiedenes zu Punkt 10 der Tagesordnung sind bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn ¼ der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen 3 Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. Zwischen erster und zweiter Versammlung ist eine Frist von mindestens 2 Wochen einzuhalten.
Für die Satzungsänderung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine gemäß Satzung §7 Nr.2, Sätze 2 und 3 einberufene Mitgliederversammlung mit einer zwei Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die zweite Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Entwurf der Satzungsänderung ist ab sofort unter https://mih-online.de/satzungsaenderung2022 sowie in den Aushängen in der Musichbase einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstandschaft der Musik-Initiative Herzogenaurach