Ab Sonntag, 03.04.2022, gelten für den Proben- und Konzertbetrieb prinzipiell keinerlei coronabedingten Einschränkungen mehr.
Wir empfehlen jedoch dringend, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin beizubehalten, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen (soweit nicht gesungen wird) sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. AHA-Regeln, Desinfektion, regelmäßiges Lüften, Gruppenansammlungen vermeiden, etc.).
Ansonsten gilt: Bleibt weiterhin schön negativ – bei positiv zu Hause bleiben!
Diese Regelungen werden mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen.
Diese soll bis einschließlich 30. April 2022 gelten.
Zum Schutz der Gesundheit, der Vorsicht und der Rücksichtnahme allen Mitmenschen gegenüber, fordern wir weiterhin ein Höchstmaß an gemeinsamer und verantwortungsbewusster Solidarität!
Vielen Dank für eure Mithilfe und bleibt gesund!